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Thüringen

Amtsgericht Gotha

Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Gotha sowie alle relevanten Informationen.

Adresse

Amtsgericht Gotha
Justus-Perthes-Straße 2
99867 Gotha
Thüringen

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Adresse

Übersicht


Amtsgericht ID

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Aktuelle Versteigerungstermine 7

— Anteil Zwangsversteigerungen 5

— Anteil Teilungsversteigerungen 2


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Über die Stadt

Gotha ist mit ca. 46.000 Einwohnern eine der größten und ältesten Städte des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Gothas zentrale Lage inmitten Deutschlands, im Grünen Herzen Thüringens wirkt sich auch positiv auf Infrastruktur und Logistik aus. Die Straßen-, Schienen- und Luftverbindungen garantieren kurze, schnelle Wege innerhalb Deutschlands und Europas.

Zur Wirtschaft der Stadt

Gotha wartet mit einem attraktiven Branchenmix klein- und mittelständischer Unternehmen auf. Typisch und bestimmend für die Wirtschafsstruktur in und um Gotha sind unter anderem das verarbeitende Gewerbe, die Logistikbranche, das Baugewerbe, der Dienstleistungssektor, das Handel- und Gastgewerbe, die Kultur- und Kreativwirtschaft aber auch die öffentlichen Verwaltungen, Behörden sowie weitere Institutionen.

Anstehende Termine im Amtsgericht Gotha

Ablauf und Voraussetzungen

Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Gotha ab?

Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Gotha finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.

Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.

Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.

Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Gotha.