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Thüringen

Amtsgericht Gera

Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Gera sowie alle relevanten Informationen.

Adresse

Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
7545 Gera
Thüringen

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Adresse

Übersicht


Amtsgericht ID

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Aktuelle Versteigerungstermine 13

— Anteil Zwangsversteigerungen 10

— Anteil Teilungsversteigerungen 3


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Über die Stadt

Mit 95.000 Einwohnern ist Gera die drittgrößte Stadt Thüringens. Im Einzugsbereich des Ostthüringer Oberzentrums leben etwa 450.000 Menschen. Gera liegt nur 20 Kilometer vom Hermsdorfer Kreuz, dem Schnittpunkt der Verkehrsachsen A9 Berlin - München und der A4 Dresden - Frankfurt/Main entfernt und verfügt in Gera-Leumnitz über einen eigenen Verkehrslandeplatz. Im Umkreis von etwa 100 Kilometern befinden sich Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte wie Erfurt, Weimar, Ilmenau, Jena, Leipzig, Halle und Chemnitz.

Zur Wirtschaft der Stadt

Bis 1990 bedeutender Industriestandort der Branchen Textilmaschinenbau, Textilindustrie, Maschinenbau, Elektronik und Feinmechanik/Optik, konzentriert sich Geras Wirtschaft heute vorrangig auf den Dienstleistungssektor, die Automobilzulieferindustrie, den Maschinenbau, die optische Industrie und die Umwelttechnologie. Mehr als 40 moderne technologieorientierte Firmen - unter anderem aus den Bereichen Medizintechnik, Mikroelektronik, Softwareentwicklung und Optik - haben sich hier bereits angesiedelt.

Anstehende Termine im Amtsgericht Gera

Ablauf und Voraussetzungen

Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Gera ab?

Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Gera finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.

Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.

Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.

Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Gera.