Schleswig-Holstein
Amtsgericht Flensburg
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Flensburg sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 10
— Anteil Zwangsversteigerungen 9
— Anteil Teilungsversteigerungen 1
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Flensburg
-
Mehrfamilienhaus
24937 FlensburgMehrfamilienhäuser
835.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
24980 SchafflundEin- und Zweifamilienhäuser
125.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
24960 MunkbrarupEin- und Zweifamilienhäuser
280.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
24975 AusackerEin- und Zweifamilienhäuser
399.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
24943 FlensburgEin- und Zweifamilienhäuser
238.000 €
am
in Tagen
-
Gewerbeobjekt
24402 EsgrusGewerbe
96.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
24939 FlensburgEin- und Zweifamilienhäuser
149.000 €
am
in Tagen
-
Gewerbeobjekt
24996 SterupGewerbe
451.000 €
am
in Tagen
-
Haus nur Gewerbe
24939 FlensburgGewerbe
298.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
24963 TarpEigentumswohnungen
220.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Flensburg ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Flensburg finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Flensburg.