Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Burg
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Burg sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Burg
In der Alten Kaserne 3
39288 Burg
Sachsen-Anhalt
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 9
— Anteil Zwangsversteigerungen 8
— Anteil Teilungsversteigerungen 1
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Burg
-
Zweifamilienhaus
39317 GüsenEin- und Zweifamilienhäuser
71.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
39175 GerwischEin- und Zweifamilienhäuser
217.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
39307 KlitscheEin- und Zweifamilienhäuser
68.000 €
am
in Tagen
-
Haus
39291 HohenziatzEin- und Zweifamilienhäuser
117.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
39291 TheeßenEin- und Zweifamilienhäuser
68.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
39291 WörmlitzEin- und Zweifamilienhäuser
173.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
39317 GüsenEin- und Zweifamilienhäuser
54.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
39317 PareyEin- und Zweifamilienhäuser
7.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
39245 GommernEin- und Zweifamilienhäuser
100.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Burg ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Burg finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Burg.