Saarland
Amtsgericht Saarbrücken
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Saarbrücken sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Saarland
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 8
— Anteil Zwangsversteigerungen 6
— Anteil Teilungsversteigerungen 2
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Anstehende Termine im Amtsgericht Saarbrücken
-
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
66287 QuierschiedEin- und Zweifamilienhäuser
176.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
66292 RiegelsbergEin- und Zweifamilienhäuser
135.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
66123 SaarbrückenEigentumswohnungen
72.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
66280 SulzbachEin- und Zweifamilienhäuser
122.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
66125 SaarbrückenEin- und Zweifamilienhäuser
171.600 €
am
in Tagen
-
Wohnhaus
66119 SaarbrückenEin- und Zweifamilienhäuser
285.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
66280 SulzbachEin- und Zweifamilienhäuser
134.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
66125 SaarbrückenEin- und Zweifamilienhäuser
92.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Saarbrücken ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Saarbrücken finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Saarbrücken.