Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Montabaur
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Montabaur sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Montabaur
Bahnhofstraße 47
56410 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 8
— Anteil Zwangsversteigerungen 7
— Anteil Teilungsversteigerungen 1
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Anstehende Termine im Amtsgericht Montabaur
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Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
56237 DeesenEin- und Zweifamilienhäuser
530.100 €
am
in Tagen
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Eigentumswohnung
56410 MontabaurEigentumswohnungen
87.000 €
am
in Tagen
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Eigentumswohnung
56410 MontabaurEigentumswohnungen
82.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
56410 MontabaurEigentumswohnungen
90.000 €
am
in Tagen
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Eigentumswohnung
56235 Ransbach-BaumbachEigentumswohnungen
78.000 €
am
in Tagen
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Einfamilienhaus
56412 HübingenEin- und Zweifamilienhäuser
180.400 €
am
in Tagen
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Einfamilienhaus
56412 NentershausenEin- und Zweifamilienhäuser
151.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
56412 NiederelbertEin- und Zweifamilienhäuser
735.074 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Montabaur ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Montabaur finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Montabaur.