Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Mainz
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Mainz sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 6
— Anteil Zwangsversteigerungen 4
— Anteil Teilungsversteigerungen 2
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Mainz
-
Zweifamilienhaus
55270 Ober-OlmEin- und Zweifamilienhäuser
314.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
55129 MainzEin- und Zweifamilienhäuser
1.035.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
55120 MainzEin- und Zweifamilienhäuser
636.000 €
am
in Tagen
-
Wohn- und Geschäftshaus
55116 MainzGewerbe
1.765.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
55131 MainzEigentumswohnungen
198.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
55127 MainzEigentumswohnungen
215.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Mainz ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Mainz finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Mainz.