Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Rheine
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Rheine sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Rheine
Salzbergener Straße 29
48431 Rheine
Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 8
— Anteil Zwangsversteigerungen 4
— Anteil Teilungsversteigerungen 4
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Rheine
-
Eigentumswohnung
48431 RheineEigentumswohnungen
310.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
48431 RheineEigentumswohnungen
255.000 €
am
in Tagen
-
Wohnhaus
48429 RheineEin- und Zweifamilienhäuser
280.000 €
am
in Tagen
-
Mehrfamilienhaus
48485 NeuenkirchenMehrfamilienhäuser
449.000 €
am
in Tagen
-
Mehrfamilienhaus
48429 RheineMehrfamilienhäuser
73.000 €
am
in Tagen
-
Grundstück
48431 RheineGrundstücke
468.200 €
am
in Tagen
-
Reihenendhaus
48429 RheineEin- und Zweifamilienhäuser
303.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
48432 RheineEin- und Zweifamilienhäuser
95.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Rheine ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Rheine finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Rheine.