Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Brühl
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Brühl sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 11
— Anteil Zwangsversteigerungen 8
— Anteil Teilungsversteigerungen 3
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Brühl
-
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
50321 BrühlEin- und Zweifamilienhäuser
514.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
50354 HürthEin- und Zweifamilienhäuser
277.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
50354 HürthEin- und Zweifamilienhäuser
146.100 €
am
in Tagen
-
Gaststätte mit Wohnung
50354 HürthGewerbe
357.000 €
am
in Tagen
-
Reihenhaus
50374 ErftstadtEin- und Zweifamilienhäuser
156.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
50374 ErftstadtEin- und Zweifamilienhäuser
435.000 €
am
in Tagen
-
Reihenmittelhaus
50374 ErftstadtEin- und Zweifamilienhäuser
234.140 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
50354 HürthEigentumswohnungen
153.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
50374 ErftstadtEin- und Zweifamilienhäuser
362.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
50374 ErftstadtEin- und Zweifamilienhäuser
408.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
50389 WesselingEin- und Zweifamilienhäuser
420.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Brühl ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Brühl finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Brühl.