Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht Bonn
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Bonn sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21 - 23
53111 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 15
— Anteil Zwangsversteigerungen 6
— Anteil Teilungsversteigerungen 9
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Bonn
-
Eigentumswohnung
53173 BonnEigentumswohnungen
305.300 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
53173 BonnEigentumswohnungen
336.600 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
53173 BonnEigentumswohnungen
295.300 €
am
in Tagen
-
Reihenmittelhaus
53225 BonnEin- und Zweifamilienhäuser
369.000 €
am
in Tagen
-
Wohn- und Geschäftshaus
53127 BonnGewerbe
525.000 €
am
in Tagen
-
Laden
53173 BonnGewerbe
115.000 €
am
in Tagen
-
Doppelhaushälfte
53127 BonnEin- und Zweifamilienhäuser
541.000 €
am
in Tagen
-
Wohn- und Geschäftshaus
53343 WachtbergGewerbe
740.000 €
am
in Tagen
-
Grundstück
53347 AlfterGrundstücke
217.000 €
am
in Tagen
-
Zweifamilienhaus
53347 AlfterEin- und Zweifamilienhäuser
454.000 €
am
in Tagen
-
Mehrfamilienhaus
53179 BonnMehrfamilienhäuser
750.000 €
am
in Tagen
-
Wohnhaus
53225 BonnEin- und Zweifamilienhäuser
283.500 €
am
in Tagen
-
Wohnhaus
53123 BonnEin- und Zweifamilienhäuser
550.000 €
am
in Tagen
-
Reihenendhaus
53115 BonnEin- und Zweifamilienhäuser
430.000 €
am
in Tagen
-
Grundstück
53229 BonnGrundstücke
187.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Bonn ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bonn finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Bonn.