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Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht Bergheim

Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Bergheim sowie alle relevanten Informationen.

Adresse

Amtsgericht Bergheim
Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Nordrhein-Westfalen

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Adresse

Übersicht


Amtsgericht ID

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Aktuelle Versteigerungstermine 20

— Anteil Zwangsversteigerungen 16

— Anteil Teilungsversteigerungen 4


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Über die Stadt

Die Kreisstadt Bergheim mit ihren rund 62.000 Einwohnern hat eine alt historische Innenstadt mit Fußgängerzone. Vom bekannten Wahrzeichen der Stadt, dem Aachener Tor, über die vielen historischen Häuser entlang der Fußgängerzone bis zu Skulpturen oder Denkmäler - ist das historische Bergheim reich an Schätzen aus früherer Zeit.

Zur Wirtschaft der Stadt

Die Kreisstadt Bergheim ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort im Rhein-Erft-Kreis. Die Palette der angesiedelten Unternehmen reicht von traditioneller Industrie über innovative Gewerbebetriebe bis hin zum lebendigen Einzelhandel. Über die Jahre ist ein vielfältiger Branchenmix entstanden, der Bergheim zu einem überregional bedeutenden Standort gemacht hat. Die verkehrsgünstige Lage an den Autobahnen (A 1, A 4 und A 61) bietet Anschluss an das deutsche und europäische Fernstraßennetz. Zwei internationale Großflughäfen in Köln/Bonn und Düsseldorf liegen in unmittelbarer Nähe zu Bergheim. Dank der guten Bahn- und Busanbindungen ist die Kreisstadt bestens mit der Region und den umliegenden Großstädte verbunden.

Anstehende Termine im Amtsgericht Bergheim

Ablauf und Voraussetzungen

Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Bergheim ab?

Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bergheim finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.

Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.

Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.

Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Bergheim.