Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Waren
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Waren sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Waren
Müritzeum, 5, Friedensstraße, Werdersiedlung, Waren (Müritz), Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern, 17192, Germany
17192 Waren (Müritz)
Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
Über die Stadt
Zur Wirtschaft der Stadt
Adresse
Übersicht
Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 5
— Anteil Zwangsversteigerungen 4
— Anteil Teilungsversteigerungen 1
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Waren
-
Eigentumsgewerbefläche
17235 NeustrelitzGewerbe
19.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
17209 StuerEin- und Zweifamilienhäuser
187.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
17213 MalchowEin- und Zweifamilienhäuser
470.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
17192 PeenehagenEin- und Zweifamilienhäuser
260.000 €
am
in Tagen
-
Mehrfamilienhaus
17237 CarpinMehrfamilienhäuser
381.000 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Waren ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Waren finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Waren.