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Mecklenburg-Vorpommern

Amtsgericht Parchim

Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Parchim sowie alle relevanten Informationen.

Adresse

Amtsgericht Parchim
Moltkeplatz 2
19370 Parchim
Mecklenburg-Vorpommern

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Adresse

Übersicht


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Aktuelle Versteigerungstermine 0

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Über die Stadt

Parchim mit seinen knapp 17.600 Einwohnern ist die Kreisstadt des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, 40 km südöstlich der Landeshauptstadt Schwerin. Die Lage Parchims spricht für sich: die Anbindung an große Städte wie Hamburg oder Rostock ist durch Autobahnen, Schienen und Flugplätze gesichert. Zudem sind die Häfen Hamburg und Wismar in wenigen LKW-Stunden zu erreichen und eignen sich für einen Transport auf dem Wasserweg.

Zur Wirtschaft der Stadt

Parchim hat großes Potenzial. Die langjährige industrielle Prägung, namhafte Produktionsunternehmen, große Logistiker und Dienstleister, ein Flughafen, ein Netzwerk mit Know-how, qualifizierte Fachkräfte, eine gute Infrastrukturanbindung, viel Platz für Wachstum sowie ideale weiche Standortfaktoren bieten die besten Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg.

Ablauf und Voraussetzungen

Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Parchim ab?

Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Parchim finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.

Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.

Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.

Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Parchim.