Hessen
Amtsgericht Herborn
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Herborn sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Herborn
Westerwaldstraße 16
35745 Herborn
Hessen
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 10
— Anteil Zwangsversteigerungen 9
— Anteil Teilungsversteigerungen 1
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Herborn
-
Einfamilienhaus
35745 HerbornEin- und Zweifamilienhäuser
70.500 €
am
in Tagen
-
Hotel/Gaststätte
35745 HerbornGewerbe
1 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
35759 DriedorfEin- und Zweifamilienhäuser
79.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
35753 GreifensteinEin- und Zweifamilienhäuser
75.000 €
am
in Tagen
-
Wohnhaus
35759 DriedorfEin- und Zweifamilienhäuser
140.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
35764 SinnEin- und Zweifamilienhäuser
77.000 €
am
in Tagen
-
Ackerland
35768 SiegbachGrundstücke
250 €
am
in Tagen
-
Ackerland
35745 HerbornGrundstücke
7.385 €
am
in Tagen
-
Wohn- und Geschäftshaus
35753 GreifensteinGewerbe
1.189.340 €
am
in Tagen
-
Ackerland
35768 SiegbachGrundstücke
1.150 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Herborn ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Herborn finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Herborn.