Hessen
Amtsgericht Alsfeld
Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Alsfeld sowie alle relevanten Informationen.
Adresse
Amtsgericht Alsfeld
Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld
Hessen
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Amtsgericht ID
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Aktuelle Versteigerungstermine 7
— Anteil Zwangsversteigerungen 5
— Anteil Teilungsversteigerungen 2
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Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.
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Anstehende Termine im Amtsgericht Alsfeld
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Einfamilienhaus
36341 LauterbachEin- und Zweifamilienhäuser
438.000 €
am
in Tagen
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Einfamilienhaus
36326 AntrifttalEin- und Zweifamilienhäuser
95.000 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
35315 HombergEin- und Zweifamilienhäuser
105.000 €
am
in Tagen
-
Eigentumswohnung
36110 SchlitzEigentumswohnungen
97.600 €
am
in Tagen
-
Doppelhaus
36399 FreiensteinauEin- und Zweifamilienhäuser
176.000 €
am
in Tagen
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Einfamilienhaus
36304 AlsfeldEin- und Zweifamilienhäuser
1 €
am
in Tagen
-
Einfamilienhaus
36355 GrebenhainEin- und Zweifamilienhäuser
98.900 €
am
in Tagen
Ablauf und Voraussetzungen
Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Alsfeld ab?
Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Alsfeld finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.
Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.
Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.
Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Alsfeld.