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Brandenburg

Amtsgericht Neuruppin

Hier finden Sie aktuelle Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht Neuruppin sowie alle relevanten Informationen.

Adresse

Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18 a
16816 Neuruppin
Brandenburg

Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit einem Termin möglich, den Sie vorab am Telefon vereinbaren können.

Adresse

Übersicht


Amtsgericht ID

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Aktuelle Versteigerungstermine 24

— Anteil Zwangsversteigerungen 13

— Anteil Teilungsversteigerungen 11


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Über die Stadt

Die Fontanestadt Neuruppin ist der wirtschaftliche Mittelpunkt im Norden des Landes Brandenburg. Seit 2005 ist der Standort als Regionaler Wachstumskern durch die Landesregierung anerkannt worden, eine äußerst positive Entscheidung für den Standort Neuruppin. Neuruppin befindet sich zwischen den Ballungsräumen Berlin und Hamburg im Nordwesten des Landes Brandenburg. Die Stadt verfügt über direkten Anschluss an die Bundesautobahn 24. Darüber hinaus sind Direktverbindungen mit der Bahn möglich und der internationale Flughafen BER liegt nur wenige Kilometer entfernt. Auf dem Wasserweg besteht Zugang zur Mecklenburgischen Seenplatte bis zur Ostsee.

Zur Wirtschaft der Stadt

Der Wirtschaftsstandort Neuruppin ist einer von 15 Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg. Die Region Neuruppin ist dabei Branchenschwerpunkt für die Kompetenzfelder Kunststoffe, Automotive, Holzverarbeitung, Ernährungswirtschaft, Papier und Tourismus. Etwa 1200 Unternehmen gibt es in der Stadt. Neben den bereits vor Ort ansässigen Betrieben haben sich in den letzten Jahren weitere innovative Unternehmen in der Stadt angesiedelt.

Anstehende Termine im Amtsgericht Neuruppin

Ablauf und Voraussetzungen

Wie läuft eine Zwangs-versteigerung am Amtsgericht Neuruppin ab?

Für Interessenten ist es wichtig, den Ablauf, die Voraussetzungen und die typischen Schritte zu kennen, um gut vorbereitet in einen Versteigerungstermin zu gehen.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Neuruppin finden in der Regel als öffentliche Termine im Gerichtsgebäude statt. Interessierte Bieter müssen sich vor Beginn der Versteigerung ausweisen und gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und kann beispielsweise durch einen bankbestätigten Scheck oder eine Überweisung nachgewiesen werden.

Im Versteigerungstermin werden die wesentlichen Objektinformationen verlesen, darunter das Verkehrswertgutachten, bestehende Rechte und Belastungen sowie weitere relevante Angaben. Anschließend beginnt die Bietzeit. Innerhalb dieser Phase können Interessenten Gebote abgeben.

Erhält ein Gebot den Zuschlag, wird dieser durch das Gericht erteilt. Der Zuschlag wird jedoch erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden oder gesetzliche Fristen abgelaufen sind.

Die konkreten Objektunterlagen und Verkehrswertgutachten finden Sie – falls vorhanden – bei den jeweiligen Versteigerungsterminen auf unserem OnlinePortal.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach Einzelfall und Art der Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung) abweichen kann. Für verbindliche Informationen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem Amtsgericht Neuruppin.