Niedersachsen ist flächenmäßig das zweitgrößte und mit rund 8 Millionen Einwohnern der Bevölkerungszahl nach das viertgrößte Bundesland Deutschlands. Es zeichnet sich durch seine zentrale Lage in der Mitte Europas aus. Das Land bietet eine reizvolle Landschaft zwischen Ems und Elbe, den Berggipfeln des Harzes und dem Hochseeklima der Nordsee.
Heute ballt sich Niedersachsens Wirtschaftskraft nördlich des Harzes. Hier liegen dicht beieinander fünf Großstädte: Hildesheim mit seinen als Weltkulturerbe geschützten Kirchen, das immer noch junge Stahlzentrum Salzgitter, Hannover mit den größten Messen der Welt, Wolfsburg mit Volkswagens neuer "Autostadt" und mittendrin Braunschweig, die Stadt mit 250 Jahren Hightech-Tradition.
Oberhalb der fünft Großstädte liegt die Lüneburger Heide, deren Namensgeberin Lüneburg im Mittelalter mit Salz reich wurde. Erst vor 100 Jahren als Erholungsgebiet entdeckt, lag die Heide lange abseits an der Grenze zur DDR und blieb bis heute sandig, idyllisch und voller Einsamkeiten.
Niedersachsen ist ein starkes Tourismusland. Tourismus steht für Wertschöpfung, Beschäftigung und eine gute Standortqualität. Niedersachsen punktet insbesondere mit den Themen „Natur und Aktiv“ sowie „Gesundheit und Kultur“. Mit der Nordseeküste, der Lüneburger Heide, dem Weserbergland und dem Harz aber auch vielen kleineren Reiseregionen finden sich in Niedersachsen sehr unterschiedliche und faszinierende Destinationen.
Darüber hinaus setzt sich Niedersachsen mit großem Engagement für die globalen und nationalen Klimaschutzziele ein. Bei den erneuerbaren Energien hat Niedersachsen eine Spitzenposition, insbesondere bei der Nutzung von Wind und Biomasse. Über 88% des Stromverbrauchs in Niedersachsen sind aus Windenergie, Biomasse- und Solaranlagen.
Als Pionier der Sektorenkopplung erforscht und erprobt Niedersachsen die Gewinnung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Niedersachsen hat zudem als Energieland eine langjährige Tradition in der Erdöl- und Erdgasförderung.
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Was bedeutet das 7/10-Mindestgebot
Gebote im Ersttermin können, falls sie nicht mindestens 70% des Verkehrswertes erreichen, von bestimmten Gläubigern auf Antrag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze, versagt werden. erreichen muss, damit der Zuschlag erteilt werden kann.
Was bedeutet das 5/10-Mindestgebot
Gebote im Ersttermin müssen mindestens 50% des Verkehrswertes erreichen. Liegen Sie darunter, muss ein Zuschlag von Amts wegen durch das Gericht versagt werden.
Was ist ein Ersttermin?
Der Ersttermin ist die erste Versteigerung eines Objekts. Hier gelten sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Grenze.
Was ist ein Zweittermin?
Kommt es im Ersttermin zu keinem Zuschlag, wird ein Zweittermin angesetzt. In diesem Termin entfallen in der Regel die 7/10- und 5/10-Grenzen – Zuschläge sind somit auch zu niedrigeren Geboten möglich.
Was bedeutet Teilungsversteigerung?
Was bedeutet Teilungsversteigerung? Eine Teilungsversteigerung dient der Auflösung von Miteigentum, z. B. bei Erbengemeinschaften oder Trennungen. Ziel ist nicht die Schuldenbegleichung, sondern ein Objekt in eine teilbare Geldsummer umzuwandeln.
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